Im Rahmen meiner Tätigkeit als Gebäudeenergieberater HWK berate ich Sie zu allen Fragen des Energiesparens rund um Ihr Eigenheim.
Diese Beratung kann folgendermaßen aussehen:
- Erstellen eines Beratungsberichtes nach den Richtlinien des AFA. Welche Arte des Berichtes für Sie Zielführend ist, klären wir in
einem persönlichen Gespräch.
- Erstellen eines Gutachtens im Rahmen einer freien Energieberatung für Ihr Gebäude. Der Unterschied liegt in der Wahl der Randbedingungen. in diesem Fall wird
mit den Temperaturen einer nahe liegenden Klimazone gerechnet und nicht, wie bei der Beratung nach BAFA mit dem Klima in von Potsdam aus den Randbedingungen der EnEV 2014. Diese Art der
Energieberatung ist nach BAFA-Richtlinien nicht förderfähig.
- Eine weitere Möglichkeit ist die energetische Bewertung eines Gebäudes im Rahmen einer Gebäudesimulation. Hierbei wird mit genauen Stundenwerten eines
Referenzjahres mit der Temperatur am Ort gerechnet. Diese Art der Berechnung bildet das Gebäude schon sehr real ab. Diese Methode bietet sich besonders für die Auslegung einer Wärmepumpe an, ist
aber auch für andere Heizsysteme geeignet. Eine Gebäudesimulation kann im Rahmen einer KKW Maßnahme mit gefördert werden, aber nicht im Rahmen einer Energieberatung nach BAFA-Richtlinien. Auf
Basis der Gebäudesimulation kann anschließend eine Lebenzykluskostenanalyse durchgeführt werden.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet. Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der
Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in
nationales Recht umsetzen. Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage
eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht. Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - den
verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.
Ich stelle für Energieausweise für Bestandsbauten (Wohngebäude) aus.