Gebäudediagnose 
Thomas Beuth

Sachverständigenbüro für die Fachbereiche:
Energieberatung - Schimmel u. Schadstoffe
Bauschäden.
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Bauschäden durch falsche Dämmung auf was muss man achten!


Die Dämmung der Gebäudehülle, um Energiekosten zu sparen ist in aller Munde. Was wie und womit gedämmt werden kann, ist leider nicht in aller Munde. Das wie und womit ist aber von entscheidender Wichtigkeit, damit die Maßnahme im Bezug auf die Energiekosteneinsparung ein Erfolg wird. Noch wichtiger ist allerdings, dass durch die Maßnahmen keine Bauschäden in Form von Feuchtigkeit in Verbindung mit Schimmel entsteht.

 

Auf was sollte geachtet werden, wenn die Entscheidung gefallen ist, dass man sein Eigentum nachträglich durch Dämmmaßnahmen Ertüchtigen möchte?

Die folgende Liste soll Ihnen erste Ansatzpunkte geben.

 

·       Egal was Sie nachträglich Dämmen, Sie müssen bis auf wenige Ausnahmen die Anforderungen der Energieeinparverordnung in der aktuellen Fassung einhalten.

·       Weisen Sie die ausführenden Handwerker darauf hin, den diese müssen im Ihnen eine Fachunternehmererklärung aushändigen, in der sie bestätigen, dass die geltenden Vorschriften eingehalten wurden. Diese müssen Sie 5 Jahre aufbewahren und den Zuständigen Behörden auf Verlangen vorlegen.

·        Sprechen Sie mit einem Fachmann über die geplanten Maßnahmen, um die entsprechenden Berechnungen durchführen zu lassen. Diese sollten Ihnen dann die Gewähr geben, dass die Maßnahmen ohne nachträglich auftretende Schäden durchführbar sind.

·       Bei Dämmmaßnahmen ist unbedingt darauf zu achten, dass durch die Maßnahmen keine Wärmebrücken (Bild oben) entstehen. Denn gerade an diesen entsteht dann der berüchtigte Schimmel. Sprechen Sie Ihren Sachverständigen darauf an, im Zweifel sollte die Wärmebrücke berechnet werden, um festzustellen ob eine kritische Wärmebrücke entsteht.

·       Es kann immer wieder vorkommen, dass Sie keine Dämmmaßnahmen von außen durchführen können, z.B. beim Denkmalschutz. Aber auch wenn Sie die Fassade Ihres Gebäudes einfach erhalten möchten aber dennoch Ihren Energieverbrauch senken und die Oberflächentemperaturen erhöhen möchten. In diesem Fall können Sie auf eine Innendämmung zurückgreifen. Lassen Sie sich hier nicht von den Aussagen in die Irre leiten, das es durch Innendämmungen zu Feuchteschäden kommt. Eine gut geplante Innendämmung funktioniert problemlos. Hier ist allerdings eine Planung unerlässlich.

·       Bei jeglicher Dämmmaßnahme, die sich außerhalb der nachweisfreien Bauteile der aktuellen DIN 4108-3 bewegt, sollte man das Bauteil mit einer hygrothermischen Berechnung auf sich bildendes Tauwasser untersuchen und diese Menge mit der in der DIN 4108-3 erlaubten vergleichen.

·       Es sollte auch darauf geachtet werden, dass nur Dämmstoffe, die auch für den Einsatzweck vorgesehen sind einsetzt werden. Dieser ist den jeweiligen Datenblättern zu entnehmen.

 

Die hier aufgeführte Liste ist nicht abschließend. Ich kann nur die Empfehlung aussprechen, lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Die Maßnahmen sind, in sich, immer schnell ausgeführt. Die Beseitigung von Schäden ist aber immer mit einem erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten verbunden.  

 

 

Bei Problemen, Unklarheiten im Bezug auf die nachträgliche Wärmedämmung von Gebäuden berate ich Sie gerne.

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Zum 01.01.2021 gibt es neue Fördermög-lichkeiten in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude".


Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten der KfW.
Fördermöglichkeiten der KfW Neubau und Sanierung.

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Für die folgenden Programm berate ich Sie zur Inanspruchnahme für Ihre Immobilie. 

Bestehende Immobilien:

Programm 151 und 152 Kredit..

Programm 431 Baubegleitung.

Programm 167 Ergänzungskredit.

Programm 270 Erneuerbare Energien St.

Programm 430 Brennstoffzelle.

 

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Programm 153 Kredit.

Programm 431 Baubegleitung.

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Informationen rund um das Thema Energie
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