Die Energieeinsparverordnung 2014 (Verschärfung 2016) ist auch auf Bestandsbauten anzuwenden und betrifft alle Räume in Gebäuden soweit sie beheizt oder gekühlt werden. Im Gebäudebestand gibt es jedoch Ausnahmen. Auch an die Dichtigkeit und den Luftwechsel stellt die Energieeinsparverordnung Anforderungen. Wenn Sie Ihr Gebäude nachträglich Dämmen möchten, müssen Sie die EnEV beachten.
Der sommerliche Wärmeschutz ist ein ausschlaggebender Punkt für die Behaglichkeit in den Räumen im Sommer. Wenn hier im Rahmen der Sanierungsplanung schon ein Fehler gemacht wird, ist dieser später schwer bis gar nicht zu beseitigen. Es stellt sich auch wieder die Frage, wie schon auf der Seite winterlicher Wärmeschutz angeführt, wie wirkt sich der Klimawandel in Zukunft auf die Temperaturen im Gebäudeinnern aus?
Der Nachteil, wenn man einen Altbau erwirbt ist, dass man viele Details/Bauschäden nicht einsehen kann und an diesen Stellen dann sprichwörtlich die Katze im Sack kauft. Im Folgenden sollen nur einige Beispiele der beschriebenen Problematik genannt werden.